Veterinärdienst

Für Tiere und Menschen

Gesunde Tiere, artgerechte Tierhaltung, sichere Lebensmittel tierischer Herkunft - Der Veterinärdienst ist das Kompetenzzentrum des Kantons für Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit in der tierischen Produktion.

Die Seuchenlage der ASP hat sich nochmals verschärft

Achtung, Afrikanische Schweinepest ASP:

Reisende und Saisonarbeitende sind aufgerufen, kein Fleisch aus Gebieten mitzubringen, die von der ASP betroffen sind.
Fleisch darf zudem nicht in der Natur entsorgt werden. Es kann Träger des ASP-Virus sein und Wildschweine anstecken.

Merkblätter in zehn Sprachen verfügbar:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/afrikanische-schweinepest-asp.html
Informationen Prävention ASP

Afrikanische Schweinepest - potentielle Gefahr für die heimische Schweinepopulation

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa weiter aus. Es besteht ein hohes Risiko, dass die Seuche in die Schweiz eingeschleppt wird. Aktuell liegt das nächste Ausbruchsgeschehen in Norditalien, ca. 50-60 km von der Schweizer Südgrenze entfernt. Für die Schweinehalter im Kanton Luzern geht jedoch weiterhin keine akute Gefahr von diesem Ausbruch aus, da die Alpen eine wirksame natürliche Barriere darstellen. Ein Eintrag in den Kanton Tessin hätte jedoch im Hinblick auf Drittlandexporte grosse Auswirkungen auf die gesamte Schweinebranche.

Derzeit besteht das grösste Risiko für eine Einschleppung der Krankheit durch unsachgemässe Entsorgung von kontaminierten Schweine- und Wildschweinfleischprodukten. Die Bevölkerung und namentlich Reisende können viel dazu beitragen, einen Ausbruch der ASP in der Schweiz zu verhindern. Die sichere Entsorgung von Produkten mit Schweine- und Wildschweinfleisch aus von der ASP betroffenen Ländern, schützt den Schweine- und Wildschweinbestand in der Schweiz. So kann das Virus etwa in Reiseproviant in kurzer Zeit über grosse Distanzen hinweg transportiert werden. Reste von Sandwiches aus von ASP-betroffenen Gebieten, die auf Rastplätzen auf den Boden oder in offene Abfalltonnen geworfen werden, sind eine leicht zugängliche und bei Wildschweinen sehr beliebte Nahrungsquelle. Darum sind Lebensmittelabfälle zwingend in geschlossenen Abfallbehältern zu entsorgen.

Um das Risiko der Einschleppung der Krankheit in die Schweiz einzudämmen, sind auch Schweizer Schweinehaltende aufgefordert, keinesfalls Essensreste an Schweine zu verfüttern, den Zugang zu den Ställen und die Umzäunung zu kontrollieren und eine Hygieneschleuse einzurichten. Nach Jagdreisen müssen Kleidung, Gerätschaften und Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert werden.

Wichtig ist jedoch, dass die Seuche für den Menschen völlig ungefährlich ist!

 Weitere Details können Sie dem monatlich publiziertem RADAR Bulletin entnehmen. Dort finden Sie auch viele Links zu weiteren Informationen betreffend Jagdreisen, Empfehlungen für Biosicherheitsmassnahmen in Schweinehaltungen; Hinweise für TierärztInnen zum Vorgehen bei einem Verdacht auf ASP; interaktives Kartenmaterial etc. https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/afrikanische-schweinepest-asp.html

Vorbereitungen im Kanton Luzern
Der Veterinärdienst Luzern übt regelmässig zusammen mit dem Zivilschutz die Suche und Bergung von Wildschweinkadavern; zuletzt Mitte April 2024 im Bereich Emmen / Rothenburg.

Wir weisen alle Tierhaltenden, die Tierärzteschaft, die Jäger, Ferienreisenden und Arbeitnehmer aus dem Ausland auf Bauernbetrieben nochmals daraufhin, weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit zu zeigen.

Bei unklaren Gesundheitsproblemen auf Schweinehaltungsbetrieben ohne genügende Hinweise auf einen Verdachtsfall wird die Durchführung von Ausschlussuntersuchungen empfohlen.
Stand: 19.04.2024

Möwe (Quelle: Pixabay)

Vogelgrippe: Erhöhte Wachsamkeit am Bodensee

Im Kanton Thurgau wurde das Vogelgrippevirus bei einer Möwe nachgewiesen. Als Reaktion darauf richtete das BLV im Umkreis von 3 km ein Beobachtungsgebiet entlang des Bodensees und des Rheins ein.

In dieser Zone gelten für Geflügelhaltungen strenge Schutz- und Hygienemassnahmen, die darauf abzielen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Geflügelhaltungen zu schützen.

Das Hauptziel besteht weiterhin darin, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden. Diese Bestimmungen gelten bis zum 31. März 2025.

Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz müssen weiterhin wachsam sein und Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden.

Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und nur durch sehr engen Kontakt möglich. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.

Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden. Sie sind im Kanton Luzern der Wildhut oder der Polizei zu melden.

Link BLV:  https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/dokumentation/nsb-news-list.msg-id-103527.html

 

Stand:13.12.2024

Schweizweite Moderhinke-Bekämpfung ab Herbst 2024 (Quelle: Pixabay)

Schweizweite Moderhinke-Bekämpfung

Die staatliche und schweizweite Moderhinke-Bekämpfung ist aus einem Wunsch der Schafhalter-Branche entstanden (Motion Hasler; 2014), und hat zum heutigen Sanierungsprogramm geführt hat. Aktuell ist das Programm auf fünf Jahre ausgelegt und dauert voraussichtlich bis ins Frühjahr 2029. Die erste Untersuchungsperiode beginnt am 1. Oktober 2024.

Alle aktuellen Informationen zum Vorgehen im Kanton Luzern finden sie hier!

Auf einen Blick - Schweizweite Bekämpfung der Moderhinke / Information BLV

Informationen und Grossbestellung Desintec®

Statistik zum aktuellen Stand der Moderhinke-Bekämpfung im Kt. LU

Stand: 19.12.2024
Diese Informationen werden laufend aktualisiert

Es lohnt sich, Ihre Katze chippen zu lassen

Katzenchip Aktion 2024

Auch dieses Jahr organisiert die Identitas mit der Schweizerischen Vereinigung für Kleintiermedizin (SVK-ASAMPA) die Katzenchip-Aktion. Katzenhalterinnen und -halter können ihre Katze diesen November in den Tierarztpraxen zu vergünstigten Konditionen chippen und in der Heimtierdatenbank Anis registrieren lassen. Das lohn sich: Verschwindet der Liebling, so können Sie den Mikrochip nach dem Auffinden einlesen und die Tierhaltenden benachrichtigen.

 

 

 

 

 

 


Blauzungenkrankheit in der Schweiz

Vektorfreie Periode beginnt am Sonntag 1. Dezember 2024 – Aufhebung aller Sperrmassnahmen
Aufgrund der aktuellen kalten Witterung wird das BLV per 1.12.2024 die vektorfreie Periode ausrufen.
Die niedrigen Temperaturen führen dazu, dass eine weitere Übertragung der Blauzungenkrankheit durch die Gnitzen (Vektoren)
nahezu ausgeschlossen. In der Folge können sämtliche Sperrmassnahmen über betroffene Betriebe aufgehoben werden.
Der Tierverkehr unterliegt dann aufgrund der Blauzungenkrankheit keinen weiteren Einschränkungen mehr.

  • Blauzunge_FAQ
  • Seit Ende August 2024 häufen sich die Meldungen von Fällen der Blauzungenkrankheit. Es wurden sowohl der Serotyp 8 wie auch der Serotyp 3 nachgewiesen. Insbesondere der Serotyp 3 breitet sich derzeit massiv aus und in der gesamten Schweiz ist eine sehr grosse Virusaktivität nachzuweisen. 
  • Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren.
  • Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.
  • Die Verbreitung erfolgt über Gnitzen (kleine Mücken)
  • Der Tierverkehr aus und zu Betrieben, die nicht von der Blauzungenkrankheit betroffen sind, bleibt innerhalb der Schweiz ohne Einschränkungen möglich.
  • Der Export in Länder ohne Fälle von Blauzungenkrankheit ist nur noch mit Auflagen möglich. Dies betrifft neben dem Tierverkehr auch den Export von Samen, Eizellen und Embryonen.

BTV-3:

  • Schafe: schwere Symptome (Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Ödeme und Lahmheit). Sterblichkeit kann sehr hoch sein.
  • Rinder: oft milderer Verlauf, aber starke Symptome möglich mit einem Rückgang der Milchleistung
  • In der Schweiz gibt es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gegen BTV-3. Aber mit Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), publiziert im Bundesblatt in der Kalenderwoche 43, wird die Einfuhr von nicht zugelassenen Impfstoffen aus der EU und deren Anwendung in der Schweiz erlaubt. Eine allfällige Impfung wird durch den Bestandstierarzt oder die Bestandestierärztin im Auftrag der Tierhaltenden durchgeführt. Weitere Information zur Impfung finden Sie in den FAQs.

BTV-8:

  • Schafe und Rinder: Symptome (Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Schwellungen im Kopfbereich und Fehlgeburten)
  • In der Schweiz gibt es einen zugelassenen Impfstoff gegen BTV-8. Es steht Tierhaltenden frei, ihre Tiere in Absprache mit der Tierärztin oder dem Tierarzt zu impfen.

Massnahmen zum Schutz der Nutztierbestände

  • Vollständiger Schutz vor Gnitzen kaum möglich
  • Mückennetze und physische Barrieren können Gnitzen reduzieren,
  • Einsatz von Insektiziden und Repellentien kann helfen
  • Empfehlung stehendes Wasser zu entfernen (Brutplatz für Gnitzen)
  • Empfehlung Tiere am Abend aufzustallen (Gnitzen sind nachtaktiv)
  • Empfehlung Schafe und Rinder gegen BTV zu impfen

Weitere Informationen

 

BVD - in der Schweiz erfolgreich bekämpft (Quelle: Pixabay)

BVD-Ausrottung - die letzte Meile

Dank intensiver Bekämpfung und Überwachung ist die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) in der Schweiz nahezu verschwunden.
Gelangt das Virus aber unerkannt in den Tierverkehr, kann es sich erneut stark ausbreiten und zu massiven Schäden in betroffenen Tierhaltungen führen.
Nun werden die letzten Schritte unternommen um das BVD-Virus nachhaltig ausrotten. Während einer zweijährigen Übergangsphase hilft die BVD-Ampel den Tierverkehr sicher zu machen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BLV: Letzte Meile auf dem Weg zur BVD-Freiheit

Neue spezifische Anforderungen für Hunde, die in die USA reisen

Einreise mit Hunden in die USA

Ab dem 1. August 2024 gelten für Hunde, die in die Vereinigten Staaten einreisen oder dorthin zurückkehren, neue, spezifische Anforderungen, je nachdem, wo sie sich in den letzten sechs Monaten vor der Einreise in die USA aufgehalten haben und wo sie ihre Tollwutimpfung erhalten haben.

Weitere Informationen stehen Ihnen auf der Webseite From August 1, 2024, Onward: What Your Dog Needs to Enter the United States | Importation | CDC zur Verfügung.
Sie finden auf dieser Webseite zum einen die Anforderungen, welche für alle Hunde gelten, als auch die spezifischen Anforderungen. Die erforderlichen Dokumente stehen auf der CDC Webseitezur Verfügung und können verwendet werden. Es ist empfohlen das Formular Certification of Dog Arriving from DMRVV-free or Low-Risk Country into the United States zu verwenden.

Das zukünftige Gebäude ist kein eigentliches Verwaltungsgebäude, sondern ein Sicherheitszentrum

Projekt Sicherheitszentrum Rothenburg

Die Anforderungen an sicherheitsrelevante Einrichtungen sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Zudem befinden sich mehrere Immobilien von solchen Einheiten am Ende ihrer Lebensdauer. Aus diesem Grund braucht der Kanton Luzern das Sicherheitszentrum Rothenburg.

Informieren Sie sich hier über das zukünftige Sicherheitszentrum Rothenburg...

Sömmerungsvorschriften 2024 (Quelle: Pixabay)

Sömmerungsvorschriften 2024

Die Sömmerungsvorschriften haben seit 2020 keine Änderungen erfahren. Der Beschluss über den Auftrieb von Vieh auf Alpweiden im Kanton Luzern vom 4. Februar 202 bleibt somit unverändert in Kraft, weshalb wir auf einen Versand verzichten. Sie finden den Beschluss auf unserer Website oder können ihn auf Wunsch beim Veterinärdienst in gedruckter Form beziehen.

Sömmerungsbeschluss 2020
Begleitbrief Sömmerungsvorschriften 2024

Stand: 15.03.2024

 

Distanzimmobilisation Hirsche

Ketamin als Narkosemittel für die Distanzimmobilisation (Quelle: Pixabay)

Distanzimmobilisation von Hirschen

Seit dem 1. Mai 2019 ist die Abgabe von Ketamin für Nutztiere grundsätzlich verboten.
Für gewisse Wildtiere sind Mischungen, die Ketamin enthalten ( z.B.  «Hellabrunner-Mischung») das einzig geeignete Narkosemittel für die Distanzimmobilisation.
Die Abgabe von Ketamin zwecks Distanzimmobilisation von freilebendem und in Gehege gehaltenem Wild ist deshalb von diesem Verbot ausgenommen. Damit darf Ketamin durch Tierärztinnen und Tierärzte unter bestimmten Voraussetzungen an Fachpersonen abgegeben werden.

Weiterführende Informationen:

Stand:19.06.2023

Revision Hundeverordnung ab 01.01.2023 (Quelle: Pixabay)

Revision Hundeverordnung, Wiedereinführung von obligatorischen Hundeausbildungen

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat einer Teilrevision der kantonalen Hundeverordnung zugestimmt. Hauptrevisionspunkt war die Wiedereinführung von obligatorischen Hundeausbildungen. Diese Pflicht gilt für Ersthundehaltende und für Hunde, die aus dem Ausland importiert werden und tritt am 1.1.2023 in Kraft. Damit soll dem Schutz der Öffentlichkeit vor auffälligen Hunden (Ungehorsam, Aggressivität, etc.) besser Rechnung getragen werden. Des Weiteren wurde ein Betretverbot von landwirtschaftlichen Kulturen explizit festgehalten, sowie kleinere Präzisierungen und formale Anpassungen vorgenommen.

Es ist den Ersthundehaltenden überlassen, ob und mit welchen Hundeausbildungen sie sich auf die Prüfung für das nationale Hundehalterbrevet (NHB) vorbereiten. Wir geben nur die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung vor. Somit gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen, wer solche Ausbildungen anbietet. Es macht sicher Sinn, wenn man allfällige Ausbildungen dann auf die Prüfungsinhalte des NHB abstützt. Das NHB ist ein Gemeinschaftswerk von BLV, GST, STS, VKAS, und es geht in erster Linie um die Beherrschung von Alltagssituationen. Wer z.Bsp. früher die SKN-Ausbildungen gemacht hat, ist sicher auch für die Vorbereitung auf das NHB eine gute Wahl. Weitere Infos sind auf der Homepage www.nhb-bpc.dog, insbesondere auch zu den Lernzielen, bzw. Prüfungssituationen zu finden.

Weitere Informationen:

Medienmitteilung des Kantons Luzern vom 18. November 2022

SRL Nr. 849 - Verordnung über das Halten von Hunden - Systematische Rechtssammlung SRL - Kanton Luzern

Siehe auch: Ausbildung Hund und Halter

 

Kennzeichnungspflicht ab 1. November 2022 (Quelle: Pixabay)

Kennzeichnungspflicht von Neuweltkameliden ab November 2022

In Folge der Angleichung der Tierseuchenverordnung an das neue EU-Tiergesundheitsrecht (EU AHL) wird per 1. November 2022 die Kennzeichnungspflicht für Kameliden eingeführt. 

Detailinformationen finden Sie auf der Seite des BKG: https://www.xn--kleinwiederkuer-clb.ch/de/service/aktuell/news-detail/article/2022/9/26/die-kennzeichnung-von-neuweltkameliden-wird-ab-1-november-2022-pflicht.html

 

Schlachttiere (Quelle: Pixabay)

Beurteilung Transportfähigkeit Schlachttiere

Kranke oder verletzte Tiere dürfen nur zwecks Behandlung oder Schlachtung so weit als nötig und unter besonderen Vorsichtsmassnahmen transportiert werden. Gerade ältere Nutztiere, z.B. Milchkühe oder Mutterschweine, weisen nicht selten Schäden an Klauen oder Gelenken auf oder sind anderweitig beeinträchtigt. Solchen Erkrankungen oder Verletzungen müssen Tierhaltende und Transporteure Rechnung tragen: je nach Zustand müssen Schlachttiere separiert und auf möglichst kurzem Weg in den Schlachtbetrieb gelangen. In besonders schweren Fällen dürfen sie nicht transportiert werden.

Gemeinsam mit der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte VSKT hat das BLV einen Leitfaden zum Thema erarbeitet:
Leitfaden Beurteilung Transportfähigkeit Schlachttiere
Stand: 24.05.2022

 

Hobbytierhaltung muss gemeldet werden (Quelle: Pixabay)

Registrierung für Hobbytierhaltung und Bienen

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) erhebt im Auftrag des Veterinärdienstes des Kantons Luzern die Registrierungsdaten für folgende Tiergattungen: Klauentiere, Hausgeflügel, Equiden, Bienen und Aquakulturbetriebe.

Sollte eine Tierseuche ausbrechen, müssen alle Tierhalterinnen und Tierhalter informiert werden können. Deshalb müssen Bienen und "Hobbytiere" beim Kanton registriert werden. Unabhängig davon, ob es ich um eine landwirtschaftliche Tierhaltung oder um eine Hobbytierhaltung handelt. Mit der Registrierung Ihrer Hobbytierhaltung tragen Sie aktiv zur Bekämpfung von Seuchen und hochansteckenden Krankheiten bei. Die Registrierung können Sie einfach online hier durchführen.
Stand: 21.09.2021

 

Sperre konnte teilweise aufgehoben werden

Krebspest: Sperre teilweise aufgehoben

Im Jahr 2014 erliess der Veterinärdienst Luzern infolge der Feststellung des Vorkommens des Erregers der Krebspest im Mauensee eine Allgemeinverfügung zur Einrichtung eines Sperrgebietes für die Gewässer, bzw. Fischereireviere: Mauensee, seinen Abfluss, den Ronkanal, sowie der Abschnitt der Wigger zwischen Schötz und Nebikon.

Am 13. Juli 2016 erliess der Veterinärdienst Luzern infolge der Feststellung des Vorkommens des Erregers der Krebspest im Sempachersee eine Allgemeinverfügung zur Einrichtung eines Sperrgebietes für die Gewässer, bzw. Fischereireviere: Sempachersee, sowie die Suhre.

Für diese Sperrgebiete wurden Massnahmen erlassen, um die weitere Ausbreitung des Erregers der Krebspest auf weitere Gewässer zu verhindern. Diese Massnahmen konnten nun teilweise aufgehoben werden. Lesen Sie hier weiter...
Stand: 05.08.2021

 

Neue Begleitdokumente

Neue Begleitdokumente für Klauentiere

In den letzten Jahren wurde das Begleitdokument für Klauentiere aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen, wie z.B. der Erfassung von Transportzeiten, aber auch infolge neuer Branchenanforderungen, wie der Deklaration der Trächtigkeit bei den Rindern, immer wieder ergänzt und angepasst.

Bei den Tierhaltenden befinden sich nach wie vor Begleitdokument-Blöcke am Lager, auf denen weder die Transportzeit noch die Trächtigkeit deklariert werden kann. Dennoch behalten auch diese Dokumente ihre Gültigkeit, sollten aber aus oben genannten Gründen nicht mehr verwendet werden.

Damit die geforderten Angaben alle auf einem Dokument eingetragen werden können, bitten wir Sie, nur noch Dokumente der Auflage 2020 zu verwenden. Dokumente der vorhergehenden Auflage 2018 können noch aufgebraucht werden.

 

Mitteilung

Kanton Luzern wappnet sich für einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) rückt von Osten her näher und ist mittlerweile in der Wildschweinpopulation in Deutschland angelangt. Die Tierseuche kann aber vor allem auch durch Menschen und Geräte verschleppt werden und deshalb in kurzer Zeit grosse Distanzen überwinden. Kantonstierarzt Martin Bruegger, Leiter Veterinärdienst, sagt dazu: «Es ist wichtig, dass die zuständigen Tierseuchenbekämpfungsorgane auf einen möglichen Ausbruch der ASP im Kanton Luzern vorbereitet sind.» Die ASP sei für den Menschen zwar ungefährlich, ein Ausbruch hätte aber massive wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft im Kanton Luzern bzw. in der Schweiz.

Üben für den Ernstfall
Der Zivilschutz mit seinen beiden Tierseuchenzügen hat deshalb vor rund einer Woche unter der Führung des Veterinärdienstes und unter Mithilfe der Luzerner Polizei sowie den Abteilungen Natur/Jagd/Fischerei und Wald der Dienststelle Landwirtschaft den Ernstfall geübt. Gemäss Übungsanlage war der Chüserainwald auf dem Gemeindegebiet von Neuenkirch von einem fiktiven ASP-Fall bei einem Wildschwein betroffen und wurde zum Sperrgebiet erklärt. In diesem Sperrgebiet mussten weitere Wildschweinkadaver gesucht, geborgen und näher untersucht werden. Die Suche im Wald ist je nach Gelände sowie Pflanzen- und Baumbestand anspruchsvoll; dennoch fanden die Suchteams alle im Gebiet ausgelegten Kadaver (Attrappen). Die Bergung und der Abtransport wurden unter Einhaltung der notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmassnahmen durchgeführt.

Bilanz ist positiv
Die Bilanz der Übung ist positiv. Die vorgesehenen Abläufe und Transportgeräte sowohl für die Suche als auch für die Bergung von Kadavern haben sich grundsätzlich bewährt. Dank der Übung konnten zudem Erkenntnisse gewonnen werden, welche zu weiteren Optimierungen beitragen so z.B. betreffend Transportmaterial für die Bergung der Kadaver. Martin Bruegger zieht ein positives Fazit: «Der Kanton Luzern ist bestens auf den Ernstfall vorbereitet. Dennoch bleibt zu hoffen, dass dieser nie eintreten wird.»

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:

·  Luzern steht für Lebensqualität

·  Luzern steht für Innovation

·  Luzern steht für Zusammenhalt

Anhang
Informationen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Bild 1: Teilnehmende suchen nach Wildschweinkadavern (Attrappen)
Bild 2: Teilnehmende markieren einen Fundort
Bild 3: Teilnehmende bergen einen Wildschweinkadaver (Attrappe)
Bild 4: Teilnehmender birgt Wildschweinkadaver (Atrappe) mit Wildtierschlitten

Kontakt
Dr. Martin Bruegger
Kantonstierarzt
Veterinärdienst
Telefon 041 228 6135
E-Mail martin.bruegger@lu.ch
(erreichbar am Donnerstag, 22. Oktober 2020, 13.00 – 14.30 Uhr)

 

(Quelle: Pixabay)

Augen auf beim Hundekauf

Nur ein Teil der rund 25'000 Hunde, die jährlich in die Schweiz importiert werden, stammt aus seriösen Zuchten oder von verantwortungsvollen Tierschutzorganisationen. Nicht alle Organisationen, die Hunde vermitteln, sind am Tierwohl interessiert. Manche zielen nur auf den Profit ab. Darum ist es nötig, sich vor dem Kauf eines Hundes gut zu informieren. Das BLV zeigt in einem neuen Video, was es beim Hundekauf zu beachten gilt, damit der illegale Hundehandel nicht unterstütz wird.
Augen auf beim Hundekauf (Information BLV)
Videoinformation BLV

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite www.hundekauf.ch, die in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Tierschutz STS entstanden ist. Auf beiden Seiten kann die Broschüre "Augen auf beim Hundekauf" heruntergeladen werden.

 

Katzen lieben es, durch die Natur zu streifen (Quelle: Pixabay)

Haltung von Katzen - insbesondere Freigängerkatzen und streunende oder verwilderte Katzen

Katzen sind von Natur aus Tiere, die es lieben, durch die Natur zu streifen, zu jagen, zu klettern und ihrer Neugier nachzugehen. Dies gehört zu einer natürlichen Verhaltensweise der Katze und stellt für sie eine grosse Bereicherung dar. Damit Freigänger- streunende und verwilderte Katzen gesund bleiben und sich nicht unkontrolliert vermehren, stellen wir Ihnen ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen und Informationen zu diesem Thema zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich, denn es gilt: Eine kontinuierliche Bestandesregulierung mit Hilfe der Kastration und die tägliche Versorgung mit ausreichend geeignetem Futter sorgen dafür, dass die Katzen gesund sind und so zu guten Mäusejägern mit Ausdauer werden.

Informieren Sie sich hier: Haltung von Freigängerkatzen und streunenden oder verwilderten Katzen.

 

Freigänger Katzen (Quelle: Pixabay)

Kampagne "Luna & Filou"

Die Kampagne  für Wohl und Gesundheit von Freigänger Katzen. Katzen sind mit Abstand die beliebtesten Haustiere der Schweiz. 1,7 Millionen Tiere leben als Hauskatzen oder Freigänger bei uns.
Informieren Sie sich hier...

Veterinärdienst

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
+41 41 228 61 35

E-Mail

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr

Termine auf telefonische Voranmeldung

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