Im Rahmen der obligatorischen Hundeausbildung im Kanton Luzern müssen ab dem 01.01.2023 Ersthundehalterinnen- und halter, sowie Halterinnen und Halter, die einen Hund aus dem Ausland einführen, das Nationale Hundehalter Brevet (NHB) erlangen. Das Brevet muss innert 18 Monaten nach dem Erwerb des jeweiligen Hundes absolviert werden und kann frühestens mit einem Hund im Alter von 12 Monaten abgelegt werden. Es ist den Hundehaltenden überlassen, mit welchen Kursen sie sich auf die Prüfung für das nationale Hundehalterbrevet (NHB) vorbereiten.
Die NHB-Prüfung beinhaltet folgende Übungen:
- Aussteigen aus dem Auto / Verlassen eines engen Raumes
- Maulkorb, Verbinden einer Pfote
- Leinenlaufen, Anhalten/ Sitzen, Warten/ Bleiben
- Spielen (Kooperativität, Selbstbeherrschung, Beruhigungsphase)
- Abrufen des Hundes bei Begegnung mit Jogger/ Radfahrer
- Körperpflege: Zähne, Ohren, etc. untersuchen lassen, Chip-Kontrolle
- Kreuzen eines Passanten mit Kinderwagen
- Abrufen unter Ablenkung
- Restaurantbesuch
- Begegnung mit fremden Hunden
- Strasse überqueren
- Gesamteindruck Mensch-Hund-Beziehung, Handling
Weitere Infos zur obligatorischen Ausbildung:
- Merkblatt Obligatorische Hundeausbildung
- Hundeverordnung
- Weitere Infos zum NHB sowie aktuelle Prüfungen
- FAQ - Obligatorische Hundeausbildung