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Veterinärdienst

Revision Hundeverordnung, Wiedereinführung von obligatorischen Hundeausbildungen

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat einer Teilrevision der kantonalen Hundeverordnung zugestimmt. Hauptrevisionspunkt war die Wiedereinführung von obligatorischen Hundeausbildungen. Diese Pflicht gilt für Ersthundehaltende und für Hunde, die aus dem Ausland importiert werden und tritt am 1.1.2023 in Kraft. Damit soll dem Schutz der Öffentlichkeit vor auffälligen Hunden (Ungehorsam, Aggressivität, etc.) besser Rechnung getragen werden. Des Weiteren wurde ein Betretverbot von landwirtschaftlichen Kulturen explizit festgehalten, sowie kleinere Präzisierungen und formale Anpassungen vorgenommen.

Es ist den Ersthundehaltenden überlassen, ob und mit welchen Hundeausbildungen sie sich auf die Prüfung für das nationale Hundehalterbrevet (NHB) vorbereiten. Wir geben nur die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung vor. Somit gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen, wer solche Ausbildungen anbietet. Es macht sicher Sinn, wenn man allfällige Ausbildungen dann auf die Prüfungsinhalte des NHB abstützt. Das NHB ist ein Gemeinschaftswerk von BLV, GST, STS, VKAS, und es geht in erster Linie um die Beherrschung von Alltagssituationen. Wer z.Bsp. früher die SKN-Ausbildungen gemacht hat, ist sicher auch für die Vorbereitung auf das NHB eine gute Wahl. Weitere Infos sind auf der Homepage www.nhb-bpc.dog, insbesondere auch zu den Lernzielen, bzw. Prüfungssituationen zu finden.

Weitere Informationen:

Medienmitteilung des Kantons Luzern vom 18. November 2022

SRL Nr. 849 - Verordnung über das Halten von Hunden - Systematische Rechtssammlung SRL - Kanton Luzern

Siehe auch: Ausbildung Hund und Halter