FAQ_Haeufig_gestellte_Fragen_Vogelgrippe_mit_Kontakt_20230321Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt auftritt, verlängert das BLV in Absprache mit den Kantonen die Massnahmen wegen der Vogelgrippe bis mindestens am 30. April 2023.
Das heisst: Hausgeflügel muss im Stall bleiben oder darf nur in einen vor Wildvögeln geschützten Auslauf.
Vorschriften gelten für ALLE Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz
Ab dem 28.11.2022, gilt:
- Beschränkung des Auslaufs des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Futter- und Wasserstellen unzugänglich für Wildvögel!
- Trennung von Hühner und Gänsen/Enten.
- Keine Einschleppung des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte.
- Geflügelmärkte und -Ausstellungen sind verboten.
Beiträge für die Tierwohlprogramme «BTS» und «RAUS» werden weiterhin ausbezahlt. Der für die Freilandhaltung erforderliche Auslauf auf die Weide kann den Tieren aufgrund dieser Massnahmen nicht gewährt werden. Der Schutz der Tiere vor der Vogelgrippe steht im Vordergrund. Die vorübergehende Einschränkung des Auslaufs ist eine Ausnahme, alle übrigen Anforderungen, die für die «Freilandhaltung» gelten, müssen eingehalten werden. Die Eier sind zurzeit dennoch mit «Freilandhaltung» gekennzeichnet. Der Bund und die Branche sind dabei, Lösungen für eine angepasste Kennzeichnung zu erarbeiten.
Bei den derzeit in Europa zirkulierenden HPAI-Stämmen liegen zurzeit keine Hinweise vor, dass eine Übertragung auf den Menschen befürchtet werden müsste.
Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist weiterhin unbedenklich.
Kanton Zürich: Erneut Vogelgrippe in einer Geflügelhaltung
In Fehraltorf (Kt. ZH) wurde in einem privaten Betrieb mit rund vierzig Legehennen das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Die Hühner hatten keinen Kontakt zu Wildvögeln. Der Stall war aber für Personen zum Kauf von Eiern frei zugänglich. Die Vermutung liegt nahe, dass diese Personen das Virus mit den Schuhen, Kleidern oder durch ungewaschene Hände in die Geflügelhaltung eingeschleppt haben. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ergreift zusammen mit dem Zürcher Veterinäramt zusätzliche Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels in der betroffenen Umgebung. Lesen Sie hier...
Registrierung von Geflügelbetrieben
Geflügelhalter, welche beim Amt für Landwirtschaft bis jetzt nicht registriert sind (inkl. Hobbyhalter!), werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Das Online-Formular steht auf der Homepage des LAWA zur Verfügung. Link zum Formular https://lawa.lu.ch/Landwirtschaft/Betriebe/Hobbytierhaltung
Funde von toten Wildvögeln
Personen, die auf tote Wildvögel stossen, sind gebeten, diese nicht zu berühren und sich an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht zu wenden. - Vorgehen bei Wildvogelfunden
Häufige Fragen werden hier beantwortet
Link BLV – Vogelgrippe beim Tier https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/ai.html
Stand: 21.03.2023