Afrikanische Schweinepest - potentielle Gefahr für die heimische Schweinepopulation
Italien meldet Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen im Piemont, rund 135 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Damit hat sich die Seuchenlage der ASP in West-Europa erneut deutlich verschärft. Das Staatsgebiet der Schweiz ist nun sehr nah zu dem aktuellen Seuchenherd gelegen. Für die Schweinehalter im Kanton Luzern geht jedoch weiterhin keine akute Gefahr von diesem Ausbruch aus, da die Alpen eine wirksame natürliche Barriere darstellen. Ein Eintrag in den Kanton Tessin hätte jedoch grosse Auswirkungen auf die gesamte Schweinebranche, im Hinblick auf Drittlandexporte.
Alle Einträge der Seuche nach West-Europa, mit Ausnahme des Geschehens in Nordost-Deutschland, sind durch den Menschen verursacht worden. Bislang ist es einzig Tschechien und Belgien gelungen die ASP beim Wildschwein wieder auszurotten.
Um das Risiko der Einschleppung der Krankheit in die Schweiz einzudämmen, sind auch Schweizer Schweinehaltende aufgefordert, keine Essensreste an Schweine zu verfüttern, den Zugang zu den Ställen und die Umzäunung zu kontrollieren und eine Hygieneschleuse einzurichten. Reisende sollen kein Wildschwein- oder Schweinefleisch aus den betroffenen Regionen einführen. Nach Jagdreisen müssen Kleidung und Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert werden.
Wichtig ist jedoch, dass die Seuche für den Menschen völlig ungefährlich ist!
Das bestehende ASP-Früherkennungsprogramm für Wildschweine dient dazu tote oder krank geschossene Wildschweine auf ASP zu beproben. Die Liste der zur Probenahme berechtigten Tierärzte und Details zum Vorgehen finden Sie auf der Homepage des VetD LU. Zudem bereitet sich der Veterinärdienst Schweiz für einen möglichen Ausbruch der ASP mittels Übungen vor (siehe unten).
Wir weisen alle Tierhaltenden, die Tierärzteschaft, die Jäger, Ferienreisenden und Arbeitnehmer aus dem Ausland auf Bauernbetrieben nochmals daraufhin, weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit zu zeigen.
Bei unklaren Gesundheitsproblemen auf Schweinehaltungsbetrieben ohne genügende Hinweise auf einen Verdachtsfall wird die Durchführung von Ausschlussuntersuchungen empfohlen.
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Video des BLV zur ASP
Stand:12.01.2022