Seit Mitte Februar wurden in der Schweiz keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr bestätigt. Zwar bleibt das Vogelgrippevirus in Europa präsent. Die Zahl der Fälle ist jedoch rückläufig. Auch die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung durch Zugvögel in die Schweiz sinkt, da diese ihre Sommerquartiere grösstenteils erreicht haben. Zudem sind viele Vögel zurzeit am Brüten und somit ortsgebunden, was das Risiko einer weiteren Verbreitung des Virus ebenfalls senkt. Das BLV hebt daher die verordneten Präventionsmassnahmen per 1. April 2026 auf. Sollte sich die Lage erneut verschärfen, können bei Bedarf jederzeit wieder geeignete Schutzmassnahmen angeordnet werden.
Für Geflügelhaltungen besteht eine gesetzliche Registrierungspflicht. Diese gilt unabhängig von der Seuchenlage und umfasst auch Hobbyhaltungen.
Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren. Tot aufgefundene Vögel müssen der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden.
Stand: 31.03.2026