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Veterinärdienst

Ausbruch der Enzootischen Pneumonie bei Schweinen – Abklärungen in mehreren Kantonen

Ausbruch der Enzootischen Pneumonie bei Schweinen - Ablkärungen in mehreren Kantonen

Am 9. September 2026 wurde der Veterinärdienst des Kantons Luzern über den Ausbruch von EP in einem Schweinering orientiert. Bei EP handelt es sich um eine ansteckende Lungenkrankheit bei Schweinen. Mit einer flächendeckenden Sanierung und strengen Biosicherheitsmaßnahmen gelang es in den Jahren 1996-2004, die Schweinebestände in der Schweiz weitgehend von dieser Tierseuche zu befreien. In den letzten Jahren gab es in der Schweiz lediglich einzelne Ausbrüche. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich.

Im Rahmen der Überprüfung von Schweinen mit verdächtigen Symptomen (Husten, Fieber) wurde der EP-Erreger (Mycoplasma Hyopneumoniae) gefunden. Die betroffenen Betriebe gehören zu einem grossen, in verschiedenen Kantonen tätigen, Schweinering. Es sind sowohl Zuchtbetriebe wie auch Mastbetriebe betroffen. Die Zuchtbetriebe sind auf 6 Kantone verteilt, die Mastbetriebe auf 16 Kantone. Alle Betriebe des betroffenen Schweinerings wurden unter eine Sperre ersten Grades (Einschränkungen Tierverkehr) gestellt, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern.

Aktuell laufen umfangreiche Abklärungen, um das Ausmass des Ausbruchs festzustellen. Die betroffenen Kantone und der Bund stehen zu deren Koordination und zur Durchführung der Bekämpfungsmassnahmen in täglichem Austausch. Insbesondere die Abklärungen und Probenahmen in betroffenen, verdächtigen und benachbarten Betrieben werden aber noch einige Tage in Anspruch nehmen. Der Erreger der EP kann auch über die Luft übertragen werden.

Durch den eingeschränkten Tierverkehr können bei der Unterbringung von Tieren aus dem Schweinering Engpässe entstehen, weil die arbeitsteilige Produktion eine stete Umplatzierung von Tieren voraussetzt. Die Verantwortlichen des Schweinerings sind deshalb gefordert, unter Einhaltung der geltenden Vorgaben entsprechende Lösungen für die Unterbringung der Tiere sicherzustellen.

Ziel der Bekämpfung ist es, eine weitere Ausbreitung der Seuche auf andere Betriebe zu verhindern. Die gesetzlichen Vorgaben sehen verschiedene Bekämpfungsmassnahmen vor. Welche weiteren Massnahmen erforderlich sind, wird auf Grundlage der Ergebnisse der laufenden Abklärungen festgelegt.

Schweinehaltende können zur Eindämmung beitragen
Schweinehaltende können dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung der EP zu verhindern, indem sie die einschlägigen Biosicherheitsmassnahmen (z.B. Personenschleusen, Kleiderwechsel, Hände- und Stiefeldesinfektion etc.) konsequent umsetzen, den Tierverkehr korrekt erfassen und die amtlichen Anordnungen strikt befolgen.