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Veterinärdienst

Ausbruch der Enzootischen Pneumonie bei Schweinen – Abklärungen in mehreren Kantonen

Ausbruch der Enzootischen Pneumonie bei Schweinen - Ablkärungen in mehreren Kantonen

Am 9. September 2026 wurde der Veterinärdienst des Kantons Luzern über den Ausbruch von EP in einem Schweinering orientiert. Bei der enzootischen Pneumonie handelt es sich um eine ansteckende Lungenkrankheit bei Schweinen. Mit einer flächendeckenden Sanierung und strengen Biosicherheitsmassnahmen gelang es in den Jahren 1996 bis 2004, die Schweinebestände in der Schweiz weitgehend von dieser Tierseuche zu befreien. In den letzten Jahren gab es in der Schweiz lediglich einzelne Ausbrüche. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich. 

Bei Untersuchungen von Schweinen mit verdächtigen Symptomen wie Husten und Fieber wurde der Erreger der EP Mycoplasma hyopneumoniae nachgewiesen.
Die betroffenen Betriebe gehören zu einem grossen Schweinering, welchem Betriebe in verschiedenen Kantonen angeschlossen sind. Es sind sowohl Zuchtbetriebe als auch Mastbetriebe betroffen. Die Zuchtbetriebe sind auf 6 Kantone verteilt, die Mastbetriebe auf 14 Kantone. Alle Betriebe des betroffenen Schweinerings wurden unter eine Sperre ersten Grades (Einschränkungen Tierverkehr) gestellt, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern.

 

Was ist EP für eine Krankheit
Die Enzootische Pneumonie ist eine ansteckende Atemwegserkrankung bei Schweinen. Sie wird durch das Bakterium Mycoplasma hyopneumoniae verursacht und kann sich innerhalb von Schweinebeständen und zwischen Betrieben ausbreiten. Der Erreger kann auch über die Luft weiterverbreitet werden, ist aber ausserhalb von Schweinen nicht sehr lange überlebensfähig. Die Ansteckungsrate (Morbidität) im Betrieb ist hoch, die Sterblichkeit (Mortalität) jedoch tief.

Der Erreger der EP ist nicht auf Menschen übertragbar, auch für Konsumentinnen und Konsumenten besteht keine gesundheitliche Gefahr durch Verzehr von Schweinefleisch.

 

Aktueller Stand der getroffenen Massnahmen
Aufgrund des regelmässigen Tierverkehrs innerhalb des Schweinerings besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich der Erreger auf weitere Betriebe ausbreitet, bzw. ausgebreitet hat.

Es wurden umfangreiche Abklärungen getätigt, um das Ausmass des Ausbruchs zu ermitteln. Die betroffenen Kantone und der Bund stehen zu deren Koordination und zur Durchführung der Bekämpfungsmassnahmen in täglichem Austausch. Die Abklärungen und Probenahmen in betroffenen, verdächtigen und benachbarten Zuchtbetrieben konnten mittlerweile grösstenteils abgeschlossen werden.

Aufgrund der Ergebnisse der Abklärungen werden die Massnahmen weitergeführt bzw. angepasst:

  • Die 20 betroffenen Zuchtbetriebe (ganze Schweiz) werden vollständig geräumt.
  • In den 40 betroffenen Mastbetrieben (ganze Schweiz) gelten bis auf Weiteres Einschränkungen des Tierverkehrs.
  • Die angeordneten Einschränkungen sind strikt einzuhalten.
  • Nach der Räumung werden die betroffenen Stallungen gereinigt und desinfiziert.

Durch den eingeschränkten Tierverkehr können bei der Unterbringung von Tieren aus dem Schweinering Engpässe entstehen, weil die arbeitsteilige Produktion eine stete Umplatzierung von Tieren voraussetzt. Die Verantwortlichen des Schweinerings sind deshalb gefordert, unter Einhaltung der geltenden Vorgaben entsprechende Lösungen für die Unterbringung der Tiere sicherzustellen.

Ziel der Bekämpfung ist es, eine Ausbreitung der Seuche auf weitere Betriebe zu verhindern. Die gesetzlichen Vorgaben sehen verschiedene Bekämpfungsmassnahmen vor. Welche weiteren Massnahmen erforderlich sind, wird auf Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten Abklärungen festgelegt.

 

Schweinehaltende können zur Eindämmung beitragen
Schweinehaltende können dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung der EP zu verhindern, indem sie die einschlägigen Biosicherheitsmassnahmen (z.B. Personenschleusen, Kleiderwechsel, Hände- und Stiefeldesinfektion etc.) konsequent umsetzen, den Tierverkehr korrekt und fristgerecht erfassen und die amtlichen Anordnungen strikt befolgen.

Bei Auffälligkeiten oder einem Verdacht auf eine Infektion ist sofort der kantonale Veterinärdienst zu verständigen. Neben Husten können auch Fieber, schleppende Geburten, schlechte Milchleistung und Todesfälle bei Muttersauen Hinweise auf eine EP-Infektion sein.

 

FAQ EP - Häufig gestellte Fragen

 

Stand 29.09.2026