Empfehlungen zur Impfung gegen Blauzungenkrankheit für das Jahr 2026
In der Schweiz zirkulieren derzeit die Serotypen BTV-3 und BTV-8 des Blauzungenvirus. Zudem besteht aufgrund der Lage in den Nachbarländern ein Risiko für einen Eintrag weiterer Serotypen, insbesondere von BTV-4.
Die Impfung ist die einzige wirksame Massnahme, um Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf zu schützen, Tierleid zu verhindern und wirtschaftliche Verluste zu reduzieren.
Die Impfung verhindert zwar nicht die Erkrankung, kann jedoch einen schweren Verlauf oder Todesfälle minimieren. Im Einzelfall können diese dennoch auftreten.
Das BLV, die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten (VSKT), die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST) sowie die Tiergesundheitsdienste empfehlen die Impfung von Rindern, Schafen, Ziegen und Neuweltkameliden in der ganzen Schweiz dringend.
Für einen optimalen Schutz sollte die Grundimmunisierung oder Wiederholungsimpfung frühzeitig vor Beginn der Vektorsaison 2026 erfolgen (bei Rindern Januar–März, bei Schafen Januar–Februar).
Auszahlung der Bundesbeiträge für das Jahr 2025
Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit. Tierhaltende können rückwirkend eine Verbilligung pro vollständig geimpftes Tier und pro Serotyp erhalten. Die Selbstdeklaration erfolgt ab dem 15. April 2026 über die TVD bzw. für Neuweltkameliden unter www.tierverkehr.ch/vac und muss bis spätestens 31. August 2026 abgeschlossen sein.
Voraussetzung für die Auszahlung ist eine korrekte Datenerfassung. Weitere Informationen im Merkblatt
Entschädigungen für Tierverluste:
Bitte beachten Sie, dass für die Auszahlung von Entschädigungen bei Tierverlusten infolge Blauzunge ZWINGEND ein positiver Virusnachweis für jedes betroffene Tier vorliegen muss.
Alle aktuellen Informationen zum Vorgehen im Kanton Luzern finden sie hier!
Weitere Details finden Sie unter: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/bt.html
Stand: 03.03.2026