Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

Alle Hunde in der Schweiz müssen eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Dazu wird dem Hund ein Mikrochip implantiert – dies darf in der Schweiz nur von Tierärztinnen oder Tierärzten vorgenommen werden. Der Tierarzt oder die Tierärztin registriert den Hund in der Datenbank AMICUS 

Sie sind Züchter…

dann müssen Sie die Welpen eines Wurfes spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen. 

Sie sind Hundehalter…

und erwerben einen Hund oder übernehmen ihn für mehr als 3 Monate: dann müssen Sie den Besitzerwechsel bzw. die Übernahme bei AMICUS innert 10 Tagen schriftlich melden. Adressänderungen oder der Tod des Hundes müssen AMICUS innert 10 Tagen gemeldet werden.

Eintrag von Kurzruten und coupierten Ohren in AMICUS...

Seit dem 1. März 2018 muss der Eintrag von Kurzruten und coupierten Ohren in AMICUS durch den Veterinärdienst erfolgen. Die Anforderungen die es benötigt, damit der Veterinärdienst Luzern den Eintrag in AMICUS machen kann, wurden in einem Merkblatt festgehalten.

Veterinärdienst

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
+41 41 228 61 35

E-Mail

AMICUS

Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern

0848 777 100

Webseite
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