Das Zusammenleben von Menschen mit und solchen ohne Hund sowie die Nutzung des öffentlichen Raumes durch verschiedene Interessengruppen erfordern gegenseitige Rücksichtnahme. Die Sorgfaltspflichten der Hundehalter bilden die Grundlage dazu.
Wer einen Hund hält hat Vorkehrungen zu treffen, damit der Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet. Hunde sind so zu halten, dass der Schutz der Öffentlichkeit gewährleistet ist.
Die kantonale Hundeverordnung definiert die Pflicht der Hundehalter, ihre Hunde zu warten und zu beaufsichtigen, zudem legt sie Orte mit Betretverbot und solche mit Leinenzwang fest.
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