Als tierische Nebenprodukte gelten tote Tiere (Kadaver) sowie nicht zur Verwendung als Lebensmittel bestimmte Schlachttierkörper und Erzeugnisse tierischen Ursprungs.
Von tierischen Nebenprodukten können Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt ausgehen. Je nach Risikokategorie sind verschiedene Entsorgungswege und -prozesse zulässig. Tierkörpersammelstellen sowie gewerblicher Transport, Bearbeitung, Lagerung und Verwertung von tierischen Nebenprodukten sind bewilligungspflichtig.
Entsorgung von Tierkadavern
Tote Heim- und Nutztiere sind in die regionalen Tierkörpersammelstellen zu bringen. Sie werden über die TMF AG in Bazenheid entsorgt.
Grosstier-Tierkörper ab 200 kg werden direkt vom Transportdienst der TMF abgeholt.
Entsorgen von inländischen Speiseresten
Seit dem 1. Juli 2011 ist es verboten Speiseresten an Schweine zu verfüttern, um die Sicherheit betreffend Einschleppung von Tierseuchen weiter zu erhöhen. Neu dienen Speiseresten aus Restaurants und Grossküchen der Energiegewinnung und werden in Vergärungsanlagen entsorgt. Bewilligungsgesuche sind bei der Dienststelle Umwelt und Energie uwe einzureichen. Der Veterinärdienst bewilligt im koordinierten Verfahren die Vergärung von Speiseresten. Wer Speiseresten abgibt, hat sich zu vergewissern, ob die nötige Bewilligung vorhanden ist. Für entsprechende Auskünfte wenden Sie sich direkt an den Veterinärdienst.
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