Tiere, deren Fleisch in den Verkehr gelangt, dürfen - mit wenigen Ausnahmen - nur in bewilligten Schlachtbetrieben geschlachtet werden. Der Veterinärdienst kontrolliert regelmässig die bewilligten Schlachtbetriebe im Kanton Luzern.
Schlachtbetriebe sind dafür verantwortlich, dass
- der Tierschutz im Umgang mit den Tieren beachtet wird und Tiere durch geschultes Personal fachgerecht betäubt und getötet werden.
- Räumlichkeiten und Prozesse eine hygienische Fleischgewinnung gewährleisten
- Tierische Nebenprodukte fachgerecht getrennt und verwertet bzw. entsorgt werden
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