Schlachtbetriebe

Tiere, deren Fleisch in den Verkehr gelangt, dürfen - mit wenigen Ausnahmen - nur in bewilligten Schlachtbetrieben geschlachtet werden. Der Veterinärdienst kontrolliert regelmässig die bewilligten Schlachtbetriebe im Kanton Luzern.

Schlachtbetriebe sind dafür verantwortlich, dass

  • der Tierschutz im Umgang mit den Tieren beachtet wird und Tiere durch geschultes Personal fachgerecht betäubt und getötet werden.
  • Räumlichkeiten und Prozesse eine hygienische Fleischgewinnung gewährleisten
  • Tierische Nebenprodukte fachgerecht getrennt und verwertet bzw. entsorgt werden

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Veterinärdienst

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

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+41 41 228 61 35

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