Tierseuchen bekämpfen

von Eindämmen bis Ausrotten - je nach Schadenspotential

Tierseuchen können sich rasch ausbreiten und neben Tierleid grosse wirtschaftliche Schäden verursachen. Rasches und nachhaltiges Handeln ist deshalb wichtig. Bei welchen Seuchen welche Massnahmen zu treffen sind schreibt die Tierseuchenverordnung vor. Der kantonale Veterinärdienst setzt die Massnahmen um. 

Von der Entdeckung der Seuche bis zur Entschädigung der Tiere

Eine Kette von Massnahmen stellt eine erfolgreiche Seuchenbekämpfung sicher:

Meldepflicht bei Seuchenverdacht:

  • Tierhalter und andere Personen, die mit Tieren zu tun haben, müssen Seuchenverdacht melden. Erste Ansprechperson ist der Tierarzt.

Sofortmassnahmen:

  • Verschleppung verhindern: Tierhalter und Tierarzt sind die ersten vor Ort. Sie müssen eine Seuchenverschleppung verhindern. Das heisst vor allem: Verdächtige Tiere absondern, keine Tiere verstellen. 
  • Seuchenverdacht abklären: In Zusammenarbeit mit dem Veterinärdienst klärt der Tierarzt den Seuchenverdacht ab.

Sperrmassnahmen:

  • durch Einschränkung des Tierverkehrs und wenn nötig des Personen- und Warenverkehrs wird die Seuchenverschleppung verhindert.

Seuche bekämpfen:

  • je nach Seuche müssen Tiere behandelt, verseuchte Tiere ausgemerzt und die übrigen nachuntersucht oder ganze Bestände ausgemerzt werden.

Reinigen und Desinfizieren:

  • Durch Reinigung und Desinfektion von Stallungen und Geräten wird sichergestellt, dass neu eingestallte Tiere gesund bleiben.

Tierverluste entschädigen:

  • Je nach ihrer Bedeutung und dem Bekämpfungsziel werden Tierverluste entschädigt - damit Schäden für Tierhalter verkraftbar sind.

Woher? wohin?

  • Der Veterinärdienst klärt ab, woher die Seuche kam und wohin sie schon verschleppt worden ist, um sie überall dort zu bekämpfen, wo sie sich festgesetzt hat.

mehr zum Thema:

BLV - Tiergesundheit-Bekämpfung

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