Für ausgewählte Bestimmungsstaaten müssen länder- bzw. produktespezifische Bescheinigungen verwendet werden. Alle validierten Bescheinigungen sind als Vorlagen auf der BLV Webseite publiziert. Liegt keine länderspezifische Vorlage vor, muss der Ausfuhrbetrieb mit dem Importeur klären, ob allenfalls eine allgemeine Bescheinigung verwendet werden kann. Wenn nicht, ist es ebenfalls in der Verantwortung des Ausfuhrbetriebs, die genauen Anforderungen an eine Bescheinigung in Erfahrung zu bringen. Das BLV wird anschliessend mit der zuständigen Behörde des Bestimmungsstaats eine neue Bescheinigungsvorlage verhandeln. Erst wenn die neue Bescheinigungsvorlage validiert und publiziert ist, kann die Ausfuhr stattfinden.
Sämtliche Informationen und insbesondere detaillierte Weisungen und Anleitungen finden Sie auf folgender Website: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/import-und-export/rechts-und-vollzugsgrundlagen/hilfsmittel-und-vollzugsgundlagen/exportunterlagen.html
Wir weisen Sie darauf hin, dass lediglich vollständig ausgefüllte Bescheinigungen bearbeitet werden können.