Tierseuchenkasse

Die Tierseuchenbekämpfung nach der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung ist Sache der Kantone. Um die Finanzierung sicherzustellen, betreibt der Kanton Luzern eine Tierseuchenkasse. Sie wird aus Beiträgen der Tierhalter, des Kantons und der Gemeinden sowie aus Erträgen aus dem Vollzug der Tierseuchengesetzgebung gespiesen. Aus der Tierseuchenkasse werden folgende Leistungen finanziert:

  • Tierverluste, Untersuchungs- und Bekämpfungskosten, soweit in der Tierseuchengesetzgebung vorgesehen
  • die Kosten für die seuchenpolizeilichen Organe
  • Kosten der Stichprobenuntersuchungen für den Seuchenfreiheitsnachweis 
  • Beiträge an die Tiergesundheitsdienste

Veterinärdienst

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
+41 41 228 61 35

E-Mail
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen