Die Tierseuchenbekämpfung nach der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung ist Sache der Kantone. Um die Finanzierung sicherzustellen, betreibt der Kanton Luzern eine Tierseuchenkasse. Sie wird aus Beiträgen der Tierhalter, des Kantons und der Gemeinden sowie aus Erträgen aus dem Vollzug der Tierseuchengesetzgebung gespiesen. Aus der Tierseuchenkasse werden folgende Leistungen finanziert:
- Tierverluste, Untersuchungs- und Bekämpfungskosten, soweit in der Tierseuchengesetzgebung vorgesehen
- die Kosten für die seuchenpolizeilichen Organe
- Kosten der Stichprobenuntersuchungen für den Seuchenfreiheitsnachweis
- Beiträge an die Tiergesundheitsdienste