Wer sich gewerbsmässig mit der Tiergesundheit befasst trägt Verantwortung gegenüber dem Tier selbst und dem Tierhalter, im Fall von Seuchen und bei Nutztieren auch gegenüber der Öffentlichkeit und den Konsumenten. Folgende Berufe sind deshalb reglementiert:
Bewilligungsgesuche sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen rechtzeitig im Voraus beim kantonalen Veterinärdienst einzureichen. Bei Unklarheiten oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.