Gesunde Tiere sind die Voraussetzung für einwandfreie Lebensmittel. Die Seuchenbekämpfungsprogramme vergangener Jahrzehnte sowie eine artgerechte Tierhaltung sind die Basis für den guten Gesundheitszustand der CH Tierbestände. Tiere können trotzdem krank werden - so, dass eine Behandlung notwendig wird.
Fachgerechter Einsatz und Rückverfolgbarkeit sichern Qualität
Damit die Gesundheitsversorgung der Tiere sichergestellt werden kann ohne dabei die Produktion einwandfreier Lebensmittel zu gefährden, ist der Einsatz von Tierarzneimitteln streng geregelt. Ziele der Tierarzneimittelgesetzgebung sind:
- Fachgerechter Einsatz von Tierarzneimitteln, insbesondere mit dem Ziel, das Auftreten sowie die Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu verhindern.
- Schutz der Konsumenten vor unerwünschten Tierarzneimittelrückständen.
- Sicherstellung der Versorgung mit qualitativ hochstehenden, sicheren und wirksamen Tierarzneimitteln.
Wer Tierarzneimittel abgibt, benötigt eine Detailhandelsbewilligung des Veterinärdienstes. Die gewerbsmässige Anwendung von Tierarzneimitteln ist im Rahmen der Vorschriften zur Berufsausübung geregelt.
Mit Kontrollen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten überwachen
Tierärzte und Nutztierhalter haben weitgehende Sorgfaltspflichten im Umgang mit Tierarzneimitteln. Der Veterinärdienst überprüft die Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht mittels Kontrollen in Nutztierhaltungen und tierärztlichen Privatapotheken. Im Rahmen der Milchprüfung und des nationalen Fremdstoffuntersuchungsprogramms wird zudem die Freiheit der Lebensmittel von unerwünschten Rückständen überprüft.
Betäubungsmittel - Buchführung und Entsorgung
Für die Betäubungsmittel gelten besondere Anforderungen an die Dokumentation und Entsorgung. Die Details dazu finden Sie im Merkblatt des Kantonsapothekers. Link zur Dienststelle Gesundheit / Kantonsapotheker: https://gesundheit.lu.ch/themen/heilmittel/betaeubungsmittel
Antibiotikaresistenz
Das zunehmende Auftreten von antibiotikaresistenten Keimen bereitet weltweit Sorge. In der Schweiz werden Antibiotikavertrieb und Antibiotikaresistenzen in der tierischen Produktion seit mehreren Jahren mit einem Monitoring überwacht. Entschiedene Schritte auf breiter Front zur Reduktion von Antibiotikaverbrauch und Resistenzen sollen folgen: Der Bundesrat hat deshalb die Erarbeitung einer nationalen Strategie Antibiotikaresistenz in Auftrag gegeben. Diese soll vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammen mit den Bundesämtern für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und Landwirtschaft (BLW) unter Einbezug des Bundesamts für Umwelt (BAFU) sowie er Kantone und betroffenen Kreise erarbeitet werden.
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