Wer mit Heimtieren auf Reisen geht muss sich vorher gut über die Einfuhrbestimmungen im jeweiligen Land und über die Wiedereinreisebestimmungen bei der Rückkehr in die Schweiz informieren. Die Freude über die bevorstehende Reise kann sonst leicht in Stress und Ärger umschlagen.
Achtung Tollwut!
Beachten Sie den Status der Länder bezüglich Tollwut. Für die Einreise aus tollwutfreien Ländern oder risikoarmen Ländern ist eine Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor der Einfuhr sowie innerhalb der vom Hersteller angegebenen Gültigkeitsdauer notwendig. Die Tollwutimpfung muss nach den Empfehlungen des Herstellers und nach der Implantation eines Microchips zur Identifikation des Heimtiers erfolgen.
Für die Einreise aus Tollwutrisikoländern muss frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung eine Titerbestimmung im Blut gemacht werden, die einen genügenden Impfschutz nachweisen muss (≥0.5IE/ml). Anschliessend ist eine Wartefrist von 3 Monaten bis zur Einreise in die EU oder in die Schweiz einzuhalten. Erfolgt die Einreise über einen schweizerischen Flughafen, ist eine Bewilligung des BLV erforderlich. Diese Bestimmungen gelten auch für die Wiedereinreise aus Tollwutrisikoländern nach Kurzaufenthalten und Ferien in die Schweiz!
kupierte Ohren oder kupierte Rute? Einfuhr verboten!
Das Kupieren von Ohren und Rute bei Hunden ist in der Schweiz verboten. Ebenso die Einfuhr kupierter Hunde. Antworten zu häufigen Fragen dazu finden Sie hier.
Detaillierte Informationen zum Reisen mit Heimtieren finden Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV - Reisen mit Heimtieren.