Ausfuhr von Pferden in die EU

Ausfuhr von Pferde in die EU

Ab dem 1. Oktober 2025 erstellt der Veterinärdienst Luzern amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen (TRACES) für Exporte von Pferden (inkl. Eseln, Mauleseln, Maultieren etc.) ausschliesslich auf der Grundlage von privattierärztlichen Vorzeugnissen. Dies bedeutet, dass der Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit der Pferde vollständig durch die privat praktizierende Tierärzteschaft bestätigt wird. Die amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung (TRACES) wird nach wie vor durch das Veterinäramt erstellt und, elektronisch visiert, versendet. Die Untersuchung von Equiden vor Ort durch amtliche Tierärztinnen und Tierärzte wird hingegen nicht mehr angeboten.

Erfüllen Sie folgende Voraussetzungen?
Damit Sie Pferde aus der Schweiz in die EU exportieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pferde müssen korrekt in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert sein.
  • Herkunftsbetrieb, Bestimmungsbetrieb und Transportunternehmen müssen in TRACES registriert sein und den Status «gültig» haben. Für Schweizer Betriebe und Tierhaltungen ist das entsprechende kantonale Veterinäramt zuständig. Die Registrierung der Beteiligten im Ausland muss von den dort zuständigen Behörden vorgenommen werden. Die Verantwortung für die rechtzeitige Registrierung aller Beteiligten liegt bei Ihnen als Exporteur/-in und bei Ihren Handelspartnern im Ausland.
  • Haben sich Pferde in den letzten 15 Tagen vor dem Export in einer anderen Schweizer Tierhaltung aufgehalten, muss dies deklariert werden.
  • Wenn sich Pferde in den letzten 30 Tagen vor dem Export im Ausland aufgehalten hat, muss das Einreisedokument (TRACES) vorgewiesen werden.
  • Wenn Sie eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung (TRACES) mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen möchten, müssen die Pferde über ein Validierungsabzeichen verfügen.

 

Der Ablauf im Detail
Für die reibungslose Bearbeitung müssen Sie folgenden Ablauf einhalten.

1. Anmeldung durch Pferdebesitzerinnen und - besitzer
Der geplante Export wird über das eFormular «Antrag Export Pferde EU» (siehe rechte Spalte) mindestens drei Arbeitstage vor der geplanten Abfahrt angemeldet.
Wird die Anmeldung weniger als drei Arbeitstage vor der geplanten Abfahrt angemeldet, fällt eine Expressgebühr von aktuell 50.- Franken an.
Parallel dazu organisieren Sie als Auftraggebende einen Termin mit Ihrem Privattierarzt zur Durchführung der Untersuchung.

2. Durchführung der tierärztlichen Untersuchung
Die Untersuchung vor Ort erfolgt durch private Tierärztinnen oder Tierärzte mit einer gültigen Berufsausübungsbewilligung im Kanton Luzern.
Die Untersuchung darf maximal 48h vor der geplanten Abfahrt stattfinden, resp. am letzten Arbeitstag (Freitag für Abfahrt am Montag, letzter Arbeitstag vor gesetzlichen Feiertagen).

3. Einreichen Vorzeugnis beim Veterinäramt
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vorzeugnis («Tierärztliche Bestätigung bezüglich Tiergesundheit und Transportfähigkeit beim Export von Equiden») wird dem Veterinärdienst durch die Tierhaltenden oder die Privattierärzte in elektronischer Form übermittelt (Scan oder Foto an veterinaerdienst@lu.ch).

Damit eine Ausstellung der amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung (TRACES) am selben Tag gewährleistet werden kann, muss das Vorzeugnis bis spätestens 12 Uhr beim Veterinärdienst eingereicht werden. Wenn die Unterlagen zu spät oder unvollständig beim Veterinärdienst eingereicht werden, kann der Export nicht garantiert werden. Zudem fällt eine Expressgebühr von aktuell 50.- Franken an.

4. Erstellung und Versand der Gesundheitsbescheinigung
Nach Prüfung der Unterlagen erstellt der Veterinärdienst die amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung (TRACES) und verschickt diese, elektronisch visiert, per E-Mail an den Auftraggeber.


Gebühren
Grundgebühr Gesundheitsbescheinigung (TRACES) für 1 Equide 60.- Franken

Weiterer Equide gleicher Export (separates TRACES) 30.- Franken

Expresszuschlag (Anmeldung weniger als 3 Tage vor Export) 50.- Franken

Zusatzaufwand (bei unvollständigen Angaben) à 5 min 150.- Franken/h


Gültigkeit
Die amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung (TRACES) berechtigt für einen einmaligen Grenzübertritt innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung. Für die Rückfahrt braucht es zwingend eine neue amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung von der zuständigen Veterinärbehörde im Ausland. Davon ausgenommen sind Equiden, die über ein gültiges Validierungsabzeichen verfügen.


Validierungsabzeichen
Das Validierungsabzeichen in Form eines Klebers im Equidenpass kann durch das Veterinäramt ausgestellt werden. Hierfür müssen die Voraussetzungen gemäss diesem Informationsschreiben des BLV erfüllt sein und durch die Tierhalterin oder den Tierhalter sowie die Besitzerin oder den Besitzer schriftlich bestätigt werden.

Pferde mit einem Validierungsabzeichen im Equidenpass können mit derselben amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung (TRACES) innerhalb von 30 Tagen mehrmals über die Landesgrenze verbracht werden. Bei der Exportanmeldung muss angegeben werden, ob das Pferd ein gültiges Validierungsabzeichen hat.

Validierungsabzeichen beantragen
Um ein Validierungszeichen für Pferde zu beantragen, füllen Sie bitte das «Antragsformular Validierungsabzeichen Pferdepass» (siehe rechte Spalte) aus und reichen es unterschrieben im Original beim Veterinäramt ein. Sie müssen den zu validierenden Equidenpass dem Schreiben beilegen und werden ihn nach erfolgreicher Prüfung mit dem entsprechenden Validierungskleber per Post zurückerhalten. Alternativ können Sie einen persönlichen Termin beim Veterinärdienst Luzern für die Eintragung des Validierungsabzeichen vereinbaren.

Kosten und Gültigkeit
Das Prüfen der Berechtigung und das Anbringen des Validierungsabzeichens ist kostenpflichtig (60.- Franken). Für Pferde mit Validierungsabzeichen wird eine individuelle amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung (TRACES) ausgestellt. Diese kostet für das erste Pferd 60.- Franken und für jedes weitere Pferd 30.- Franken, sofern es sich um denselben Exportvorgang handelt.

Das Validierungsabzeichen ist vier Jahre lang gültig, sofern die Voraussetzungen erfüllt bleiben. Bei einem Stallwechsel verliert das Validierungsabzeichen seine Gültigkeit, es sei denn, es wird ein neues Formular «Antragsformular Validierungsabzeichen Pferdepass» für die neue Tierhaltung eingereicht.

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