Zoo- und Imkereifachgeschäfte

Zoofachgeschäfte, die eine Bewilligung für das Halten und Verkaufen von lebenden Tieren haben, dürfen bestimmte nicht rezeptpflichtige Arzneimittel für Zierfische, Sing- und Ziervögel, Brieftauben, Reptilien, Amphibien, und Kleinsäuger abgeben. Der Versandhandel ist grundsätzlich verboten. 

Imkereifachgeschäfte dürfen bestimmte Arzneimittel für Bienen abgeben. 

Beide brauchen dazu eine Detailhandelsbewilligung des Veterinärdienstes. Voraussetzung dafür ist der Besuch eines vom BLV anerkannten Kurses. Die Kurse werden von den Fachverbänden angeboten.

Die Fachgeschäfte müssen:

  • über Räume und Einrichtungen verfügen, die eine fachgerechte Lagerung, Überwachung und Abgabe der Arzneimittel gewährleisten 
  • Massnahmen zur Qualitätssicherung treffen
  • die Fachberatung der Kunden durch ausgebildetes Personal sicherstellen
  • Sie dürfen nur für die Abgabe in Zoo- resp. Imkereifachgeschäften zugelassene Arzneimittel abgeben.

Zoo- und Imkereifachgeschäfte mit Detailhandelsbewilligung für Tierarzneimittel werden vom Veterinärdienst regelmässig kontrolliert.