Wer Tierarzneimittel abgibt trägt eine besondere Verantwortung und benötigt deshalb eine Detailhandelsbewilligung des Veterinärdienstes. Neben öffentlichen Apotheken und Drogerien dürfen folgende Berufsgruppen mit entsprechender Ausbildung Tierarzneimittel entsprechend ihrem jeweiligen Tätigkeitsgebiet abgeben:
Die Pflichten bei der Berufsausübung sind im Rahmen der Berufsausübungsbewilligungen und Meldepflichten für Dienstleistungserbringer geregelt.
Bewilligungsgesuche sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen rechtzeitig im Voraus beim kantonalen Veterinärdienst einzureichen. Bei Unklarheiten oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.