Kontrollen in der Nutztierhaltung

Von den Nutztierhaltern hängt viel ab: Gesunde Tiere, ein sorgfältiger Umgang mit Tierarzneimitteln, Rückverfolgbarkeit und artgerechte Haltung sind die Basis für die Produktion von Milch und Fleisch von hoher Qualität und Sicherheit und Voraussetzung für eine wirksame Prävention von Tierseuchen.

Zusammenwirken von Selbstkontrolle und amtlicher Kontrolle

Die Basis bilden gut ausgebildete Tierhalter. Sie sind verantwortlich für die Qualität ihrer Produkte und zur Selbstkontrolle verpflichtet.

Ergänzend dazu kontrollieren amtliche TierärztInnen und speziell ausgebildete FachassistentInnen jährlich rund ¼ der Nutztierhaltungen. Die Kontrolle umfasst:

  • Tiergesundheit und Eutergesundheit
  • Tierverkehrskontrolle (Kennzeichnung, Tierverzeichnis, Begleitdokumente, Melden an die Tierverkehrsdatenbank)
  • Tierarzneimitteleinsatz
  • Hygiene bei der Primärproduktion / bei der Milchproduktion 
  • Tierschutz

In direktzahlungsberechtigten Nutztierhaltungen werden die Kontrollen des Veterinärdienstes mit den Kontrollen nach Landwirtschaftsrecht koordiniert. Die Kontrollen werden, in Kombination mit den Kontrollen zu den Tierwohlprogrammen (BTS und RAUS), durch den Veterinärdienst oder durch akkreditierte Kontrollstellen im Auftrag des Veterinärdienstes durchgeführt.

 

Veterinärdienst

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

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+41 41 228 61 35

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