Tätigkeiten, die mit besonderen Risiken bezüglich Seuchenverbreitung verbunden sind, bedürfen einer Bewilligung des kantonalen Veterinärdienstes.
Bewilligungsgesuche sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim kantonalen Veterinärdienst einzureichen. Bei Unklarheiten oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.