Tierverkehr

Der Tierverkehr muss rückverfolgbar sein - das A und O, nicht nur wenn es um Seuchenbekämpfung geht - auch für die Lebensmittelsicherheit, das Vertrauen der Konsumenten und der Märkte. 

Registrierung der Tierhaltungen

Klauentierhaltungen (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hirsche, Büffel, auch Lamas und Alpakas) sowie Pferdehaltungen, Geflügelhaltungen, Fischhaltungen (Speise-, Besatz- und wissenschaftliche Zwecke) und Bienenstände müssen registriert sein. Neue Tierhaltungen sind der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu melden. 
Hobbytierhaltungen sind auch der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu melden.

Kennzeichnung der Tiere

Klauentiere müssen vom Tierhalter mit den offiziellen TVD-Ohrmarken gekennzeichnet werden. Hunde vom Tierarzt mittels Microchip. Bienenstände müssen mit einem Schild gekennzeichnet sein, das beim Veterinärdienst zu beziehen ist. Pferde müssen seit 2011 mit einem Microchip gekennzeichnet werden.

Bestandeskontrollen 

Klauentierhalter, Imker sowie Personen, die mit Papageienvögeln oder Geflügel Handel treiben, müssen eine Bestandeskontrolle führen. Aus dieser müssen der aktuelle Tierbestand sowie jeder Zu- und Abgang, bei Bienen zudem die Standorte der Völker und die Verstelldaten, ersichtlich sein. 

Begleitdokument

Wenn ein Klauentier den Tierbestand verlässt, muss der Tierhalter ein Begleitdokument ausstellen. Begleitdokumente können vom Tierarzt und in Landwirtschaftlichen Genossenschaften bezogen werden. Werden Tiere in einen anderen Betrieb (inkl. Schlachtung) gebracht, muss eine Bestätigung mitgeliefert werden, dass die Tiere gesund sind und dass Absetzfristen nach einer allfälligen Behandlung abgelaufen sind (Gesundheitsmeldung). Bei Klauentieren erfolgt die Bestätigung auf dem Begleitdokument, bei Geflügel mittels Gesundheitsmeldung für Hausgeflügel, bei Kaninchen mittels Gesundheitsmeldung für Kaninchen, bei Pferden im Pferdepass.

Tierverkehrsmeldungen

Der Tierverkehr von Rindern und Pferden muss der Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden. Bei Schweinen müssen nur die Zugänge gemeldet werden. Die Meldungen erfolgen über das Portal www.agate.ch.

Sömmerung

Bei der Sömmerung kommen Tiere aus vielen verschiedenen Betrieben zusammen - ein Risiko für die Verbreitung von Seuchen. Der Regierungsrat des Kantons Luzern erlässt deshalb jeden Frühling die für die kommende Sömmerung geltenden seuchenpolizeilichen Vorschriften.

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