Bei Viehmärkten und Ausstellungen kommen Tiere aus verschiedenen Beständen zusammen - ein erhebliches Risiko für die Verbreitung von Krankheiten. Es bestehen deshalb besondere Anforderungen hinsichtlich Gesundheitszustand der Tiere, Tierverkehrskontrolle und Überwachung durch den Veranstalter:
Weisungen betreffend Überwachung der Viehmärkte und Viehausstellungen
Viehmärkte und Ausstellungen sind dem Kantonstierarzt im Voraus zu melden. Dauern sie länger als einen Tag oder besitzen sie überregionale Bedeutung, bedürfen sie einer Bewilligung.
Bezüglich Märkte, Börsen und ähnlichen Veranstaltungen mit anderen Tieren als Vieh, sind die Bewilligungspflichten nach Tierschutzverordnung zu beachten. Die nötigen seuchenpolizeilichen Vorkehren trifft der Kantonstierarzt in diesen Fällen je nach Risiko der Veranstaltung und Seuchengefahr.
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