Tiere sind keine Sachen. Sie begleiten Menschen als Gefährten im Alltag. Sie sind aber auch Arbeitsgehilfen, sportliche Athleten und Lebensmittelproduzenten.
Ob Gefährte oder Lebensmittelproduzent, die Interessen von Menschen und Tieren müssen sorgfältig abgewogen werden. Die Tierschutzgesetzgebung legt fest, wie den Bedürfnissen, dem Wohlergehen und der Würde der Tiere bei der Haltung und beim Umgang Rechnung zu tragen ist.
Der Veterinärdienst unterstützt die Tierhalterinnen und Tierhalter durch Information und Beratung. Durch periodische Kontrollen in gewerblichen Tierhaltungen und durch sorgfältige Abklärungen und Kontrollen bei Meldungen von Missständen und die Einleitung von geeigneten Massnahmen tragen wir dazu bei, dass die Tierschutzgesetzgebung eingehalten wird.
Nur wer die Bedürfnisse der Tiere kennt kann sie richtig halten
Für das Halten vieler Tierarten und für den gewerbsmässigen Umgang mit Tieren ist deshalb eine Ausbildung vorgeschrieben.
Findeltiere
Haben Sie ein Tier gefunden, welches keinen Besitzer (mehr) zu haben scheint oder verletzt ist? Ein streunender Hund? Oder vielleicht eine Herrenlose Katze? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Pferdehaltung - Sozialkontakt für das Flucht- und Herdentier
Die Haltung von Pferden ohne Kontakt zu anderen Pferden ist nicht artgerecht.
MB Einzelhaltung Pferde
Gesuchsformular kurzfristige Einzelhaltung von Pferden
Töten ohne Leiden - gewusst wie
Wenn ein Tier krank oder verletzt ist, muss es entweder behandelt oder von seinem Leiden erlöst werden. Die revidierte Tierschutzverordnung enthält neue Bestimmungen zum schonenden Töten von Tieren. Deshalb publiziert das BLV dazu Fachinformationen für bestimmte Tierarten. Sie erläutern, was "fachgerechtes Töten" heisst und enthalten konkrete Angaben über Methoden und Vorgehensweisen.
Für die Nutztiere finden Sie die Fachinformationen unter den jeweiligen Tierarten im Kapitel «Haltung», unter «Weitere Informationen». Für die Heim- und Wildtiere sind die Dokumente auf der Seite der Tierart, ebenfalls unter «Weitere Informationen», abgelegt. Zu folgenden Tierarten werden Fachinformationen am 1. März publiziert: Geflügel, Tauben und Wachteln / Kaninchen / Schweine / Rinder, Schafe und Ziegen / Fische / Ziervögel. Reptilien und Panzerkrebse folgen innerhalb der nächsten Wochen.
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