Haben Sie den Verdacht, dass eine Tierhaltung gegen die Tierschutzvorschriften verstösst? Oder haben Sie die Missachtung von Tierschutzvorschriften beobachtet? Sie können uns Ihre Beobachtungen melden.
Bitte gleichen Sie Ihre Beobachtungen vorgängig mit den geltenden Mindestanforderungen der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung ab.
Die Tierschutzgesetzgebung definiert Mindestanforderungen (siehe unten: Tierschutzgesetzgebung definiert Minimalanforderungen).
Füllen Sie anschliessend das Formular Tierschutzmeldung aus.
Wir klären den Sachverhalt ab, führen nötigenfalls Kontrollen durch und leiten die notwendigen Massnahmen ein.
Vertrauliche Behandlung
Meldungen werden vertraulich behandelt, jedoch kann die Anonymität im Rahmen eines daraus resultierenden Strafverfahrens nicht in jedem Fall vollständig gewährleistet werden. Der Veterinärdienst weist darauf hin, dass insbesondere unerlaubtes Fotografieren oder unbefugtes Betreten einer Stallung auch zur Beschaffung von Meldeangaben nicht erlaubt ist.
Den Meldepersonen können - aus Gründen des Amtsgeheimnisses - keine Einzelheiten zu erfolgten Kontrollen und getroffenen Massnahmen mitgeteilt werden.
Tierschutzgesetzgebung definiert Minimalanforderungen
Beachten Sie, dass die Tierschutzgesetzgebung die Minimalanforderungen definiert und nicht die optimale Tierhaltung. Informationen zu den Anforderungen finden Sie im Nutztierportal beziehungsweise im Heimtierportal des BLV.