Tierschutzkontrollen in Tierhaltungen

Die Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere liegt in erster Linie bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern. Der Veterinärdienst unterstützt die Tierhalterinnen und Tierhalter durch Information und Beratung. Er führt zudem risikobasiert Kontrollen durch. Dabei haben die Mitarbeitenden ein Zutrittsrecht zu den Tierhaltungen.

Periodische Kontrollen und Kontrollen auf Meldungen

Durch periodische Kontrollen von gewerblichen und bewilligungspflichtigen Tierhaltungen und durch Kontrollen aufgrund von Verdachtsmeldungen können mangelhafte Tierhaltungen erkannt und die notwendigen Massnahmen eingeleitet werden.

Mangel - und jetzt?

Der Veterinärdienst ordnet im Verwaltungsverfahren die Behebung der Mängel an und führt Nachkontrollen durch. Bei schwerwiegenden Mängeln erstattet er Strafanzeige. Mängel in Nutztierhaltungen werden den Landwirtschaftsbehörden gemeldet, was Kürzungen der Direktzahlungen zur Folge hat.

Das Ziel ist immer dasselbe: Die Tiere sollen entsprechend den Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung gehalten werden. Liegen neben Tierschutzproblemen schwere betriebliche, gesundheitliche oder familiäre Probleme vor, arbeitet der Veterinärdienst mit weiteren Behörden und externen Beratungsstellen zusammen, um sowohl die Situation der Tiere wie auch diejenige der Menschen zu verbessern.

Behördliches Einschreiten

Wird festgestellt, dass Tiere vernachlässigt oder unter völlig ungeeigneten Bedingungen gehalten werden, so schreitet der Veterinärdienst unverzüglich ein. Er kann Tiere vorsorglich beschlagnahmen und auf Kosten der Halterin oder des Halters an einem geeigneten Ort unterbringen; wenn nötig kann er Tiere verkaufen oder töten lassen. 

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