Bewilligungen und Meldepflichten
Für folgende Tätigkeiten und Betriebe ist eine Bewilligung des Veterinärdienstes notwendig:
Halten von Wildtieren
Durchführen von Tierversuchen
Handel mit Tieren
Veranstaltungen und Werbung mit Tieren
Tierheime, Heimtierzuchten und Tierbetreuungsdienste
Gewerbsmässige Huf- und Klauenpflege
Bauvorhaben können im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens dem Veterinärdienst zur Prüfung vorgelegt werden.
Bewilligungsgesuche sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen rechtzeitig im Voraus beim kantonalen Veterinärdienst einzureichen. Bei Unklarheiten oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.