Bewilligungen

Bewilligungen und Meldepflichten

Für folgende Tätigkeiten und Betriebe ist eine Bewilligung des Veterinärdienstes notwendig:

Halten von Wildtieren 
Durchführen von Tierversuchen 
Handel mit Tieren 
Veranstaltungen und Werbung mit Tieren 
Tierheime, Heimtierzuchten und Tierbetreuungsdienste 
Gewerbsmässige Huf- und Klauenpflege 
Bauvorhaben können im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens dem Veterinärdienst zur Prüfung vorgelegt werden. 

Bewilligungsgesuche sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen rechtzeitig im Voraus beim kantonalen Veterinärdienst einzureichen. Bei Unklarheiten oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Veterinärdienst

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
+41 41 228 61 35

E-Mail
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