Tiermedizinische Abfälle müssen so entsorgt werden, dass weder Menschen noch Tiere noch die Umwelt gefährdet werden. Entsprechend dem Risiko werden folgende Kategorien unterschieden:
- Unproblematische tiermedizinische Abfälle (z.B. normalverschmutztes Verbandsmaterial, Einweghandschuhe, entleerte Einwegbehältnisse, leere Spritzen ohne Kanülen, leere Medikamentenbehältnisse, kleine Gewebeteile). Sie können im Doppelsacksystem über den Siedlungsabfall entsorgt werden.
- Tiermedizinische Sonderabfälle unterstehen hingegen der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und werden nach den Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) kategorisiert. Aus ökologischen und hygienischen Gründen dürfen sie nicht mit dem Siedlungsabfall entsorgt werden.