Tierärzte müssen unerwünschte Wirkungen und Vorkommnisse sowie Qualitätsmängel von Arzneimitteln (Pharmacovigilance), Impfstoffen und Seren (Vaccinovigilance) melden.
Eine unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) ist jede unerwartete, schädliche Reaktion, die nach der Anwendung eines Medikamentes oder eines immunologischen Arzneimittels auftritt. Dazu gehören auch:
- Unwirksamkeit inkl. Resistenz gegen Antibiotika oder Antiparasitika
- Überempfindlichkeitsreaktionen
- Missbrauch, Gewöhnung und Abhängigkeit
- Zu hohe Rückstandswerte in Lebensmitteln nach vorgeschriebener Absetzfrist
- Qualitätsmängel
- Ökotoxizität
- Unerwünschte Wirkungen, die bei den Anwendenden von Arzneimitteln auftreten
Die Meldungen können telefonisch, per Fax oder elektronisch auf dem vorgesehen Formular erfolgen. Meldungen im Rahmen der Vaccinovigilance sind immer schriftlich einzureichen.