Umwidmung und formula magistralis

Wenn für die Behandlung einer Krankheit kein Tierarzneimittel zugelassen ist, besteht die Möglichkeit, andere zugelassene Arzneimittel umzuwidmen. Dabei gilt die Umwidmungskaskade. Für Nutztiere sind aus Gründen der Lebensmittelsicherheit weitere Einschränkungen bezüglich zulässiger Wirkstoffe und Absetzfristen zu beachten. 

Formula magistralis Präparate dürfen bei Nutztieren nur zum Einsatz kommen, wenn kein Tierarzneimittel zugelassen ist und kein zugelassenes Tierarzneimittel umgewidmet werden kann und es dürfen nur Wirkstoffe eingesetzt werden, die für die Lebensmittelsicherheit unbedenklich sind. Formula magistralis Präparate werden in einer öffentlichen Apotheke nach tierärztlichem Rezept direkt für den Endverbraucher hergestellt. Bei einem Therapienotstand ist ein Vorrat für eine definierte Patientengruppe beim Tierarzt zulässig.

Veterinärdienst

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Stoffe ohne Rückstandsregelung

Stoffe mit Rückstandsregelung gemäss Liste 3a FIV

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