Aufgrund der aktuellen MKS-Ausbrüchen in verschiedenen europäischen Ländern geben wir Ihnen hier einen Überblick über die Lage, soweit diese dem Veterinärdienst Luzern (VETD LU) bekannt ist.
Die MKS ist eine reine Tierseuche und nicht auf den Menschen übertragbar. Der Konsum von Fleisch und Milchprodukten stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Die Seuche kann jedoch durch solche Produkte verschleppt werden.
Symptome
Die Krankheitsanzeichen sind je nach Tierart unterschiedlich. Die Krankheit ist hochansteckend. Das heisst, es erkranken meist alle Tiere einer Herde. Jungtiere können an der Krankheit sterben, insgesamt ist die Sterblichkeit aber nicht sehr hoch.
Krankheitsanzeichen bei Rindern: Bläschen im Bereich des Flotzmauls, der Maulschleimhaut, der Zunge, im Klauenbereich und an den Zitzen. Die Veränderungen an den Klauen sind schmerzhaft. Darum lahmen die Tiere, trippeln und liegen vermehrt. Auffallend sind ausgeprägtes Speicheln, Kaustörungen und Schmatzgeräusche. Zusätzlich haben die Tiere Fieber, wirken fressunlustig und teilnahmslos.
Die Krankheitsanzeichen bei Schweinen sind weniger ausgeprägt als bei Rindern. Der Klauenbereich ist jedoch stärker betroffen, darum fällt eine akute Lahmheit und häufiges Liegen auf. Bei Ferkeln kann es zu plötzlichen Todesfällen kommen.
Bei Schafen und Ziegen ist der Krankheitsverlauf oft mild und die Bläschenbildung ist weniger stark ausgeprägt.
Ausschlussuntersuchung https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tiergesundheit/frueherkennung/ausschlussuntersuchung.html
Bei unklaren Bestandesproblemen mit MKS-ähnlicher Symptomatik, aber ohne die oben erwähnten Kombinationen von Krankheitsanzeichen, können Tierärzte nach Rücksprache mit dem IVI Proben nehmen und einschicken, um eine Ausschlussuntersuchung auf MKS durchführen zu lassen. Dabei müssen keine seuchenpolizeilichen Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung Art. 84 ergriffen werden.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten des BLV und des FLI
Deutschland
Es haben sich bisher keine neuen Fälle ergeben. Der Betrieb, der in der Nähe von Berlin betroffen war, ist bisher der einzige geblieben, trotz umfangreichen Untersuchungen.
Ungarn
Am 26. März 2025 wurde gemeldet, dass nebst dem ersten Ausbruch in Grenznähe zur Slowakei, nun ein weiterer Betrieb, in Grenznähe zu Österreich, ebenfalls von MKS betroffen ist (3000 Tiere). Nähere Angaben zur Eintragsquelle sind nicht bekannt. Ungarn hat u.a. einen Stand-Still für 72h angeordnet (kein Tier- und Warenverkehr für 3 Tage) sowie ein Weideverbot im betroffenen Gebiet (Györ & Mosonmagyarovar)) angeordnet und wird, um die Virenlast zu vermindern, die Tiere des betroffenen Betriebs impfen und den Bestand ausmerzen (vaccination to kill strategy). Selbstverständlich ist der Export von Tieren und Tierprodukten aus den Restriktionsgebieten verboten.
Slowakei
Stand heute sind 4 Betriebe mit insgesamt über 3000 Tieren, in Grenznähe zu Ungarn betroffen. Bezüglich der Infektionsquelle wird bei den Fällen in der Slowakei davon ausgegangen, dass die Verbreitung aus dem Betrieb in Ungarn durch starke Winde stattgefunden hat. Die Ausmerzung der betroffenen Betriebe hat begonnen, wobei die Behörden mit einer Kapazität von 350-400 Tieren/Tag rechnen. Um die Viruslast und damit das Risiko einer weiteren Verbreitung zu reduzieren, werden die Tiere der betroffenen Betriebe im Rahmen einer vaccination-to-kill Strategie geimpft. Weitere Impfungen von Tieren der empfänglichen Arten in den Schutzzonen sind möglich. Insgesamt hat das Land bisher 10'000 Impfdosen beschafft. Alle Tiere der empfänglichen Arten im Umkreis von 3km um die Seuchenbetriebe sollen vorsorglich getötet werden.
Es wurden gemäss Bericht der Slowakei nebst der Ausmerzung der Tiere die notwendigen Sofortmassnahmen angeordnet:
- Stand-Still ausser für nötigen Transport innerhalb desselben Betriebes.
- Verbot von Import und Export lebender Tiere der empfänglichen Arten
- Transit ist möglich, solange keine Tiere geladen-/Umgeladen werden in den betroffenen Gebieten. Hauptstrassen sollen bevorzugt werden.
- Grenzübergänge von Tieren in den Restriktionszonen sind verboten (betrifft wohl die Betriebe direkt an der Grenze)
- Märkte & Ausstellungen von empfänglichen Tieren ist verboten
- Der Zutritt von nicht befugten Personen in Tierhaltungen mit empfänglichen Arten ist Verboten
- Sämtliche Tierhalter müssen Desinfektionsmittel anwenden, wenn sie in den Stall betreten um sich um Tiere der empfänglichen Arten zu kümmern, bzw. bevor sie diesen verlassen.
- Alle Personen, die einen Betrieb mit Tieren der empfänglichen Arten betreten oder verlassen müssen die Hygienemassnahmen anwenden, die geeignet sind um eine Verbreitung des MKS-Virus zu reduzieren und sämtliche Transportmittel müssen desinfiziert werden.
- Transportmittel, welche dazu verwendet wurden, empfängliche Tierarten, möglicherweise kontaminiertes Material wie Kadaver, Futter, Mist, Gülle und andere Materialen transportieren müssen so bald als möglich nach der Verwendung gereinigt und desinfiziert werden.
- Meldepflicht bei klinischen Symptomen
- Kadaverentsorgung nur in dafür vorgesehenen Entsorgungsbetrieben
- Schliessung von Zoos, Zirkussen und ähnlichem
- Die Kontrolle der Transportfahrzeuge hat begonnen.
Zudem läuft seit dem 24.03.2025 eine EUVet-Mission in der Slowakei.
Die als Schutz- und Überwachungszonen definierten Gebiete sind im Durchführungsbeschluss - 2025/613 - DE - EUR-Lex festgehalten und sollen voraussichtlich bis zum 30.04.2025 gelten.
Auswirkungen auf die Schweiz
Das BLV hat Nachforschungen bezüglich Importen von lebenden Tieren, genetischem Material und Futtermittel durchgeführt. Im fraglichen Zeitraum wurden weder lebende Tiere noch genetisches Material importiert. Allerdings erhielt ein Betrieb in der Ostschweiz eine Lieferung Stroh aus einer Region ca. 150km von den Restriktionszonen entfernt. Abklärungen zu den genauen Umständen des Transportes, inkl. der Transportroute und möglicher Zwischenhalte laufen. Obwohl das Risiko gering ist, wird der betreffende Betrieb engmaschig von einem Tierarzt besucht. Das gelieferte Stroh wird vorerst gelagert, kann aber nach einem Monat verwendet werden. Sollte sich bei den laufenden Abklärungen ergeben, dass der Transport kein Risiko darstellte, kann die Überwachung früher beendet werden.
Das Risiko für einen Eintrag der MKS in die Schweiz, bzw. den Kanton Luzern, hat sich nicht verändert. Ein direkter Eintrag aus den betroffenen Gebieten ist nicht zu befürchten, aber eine indirekte Verschleppung durch «menschliches Versagen» aus von MKS betroffenen Ländern ist mit unverändertem Risiko jederzeit möglich.
Stand 27.03.2025