Bienenseuchen

Als Bestäuberinnen von Kulturpflanzen und Honigproduzenten erbringen Bienen wichtige Leistungen für die Volkswirtschaft. Verschiedene Bienenkrankheiten sind deshalb seuchenpolizeilich geregelt. Staatlich bekämpft werden die Faulbrut und die Sauerbrut. Die Sauerbrutfälle haben in den letzten 10 Jahren stark zugenommen. Die Ursachen sind komplex und Gegenstand von Forschung und Diskussionen unter Fachleuten. 

Auf den Imker kommt es an

Durch Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit, eine gute imkerliche Praxis, frühzeitiges Erkennen und Melden von Seuchenverdacht sowie konsequente Unterstützung der Bieneninspektoren bei der Bekämpfung der Krankheit spielt der Imker eine zentrale Rolle bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Bienenkrankheiten.

Registrierung der Bienenstände, Bestandeskontrollen, Melden des Verstellens

Bienenstände müssen registriert und mit einem Schild gekennzeichnet sein. Für die Registrierung und die Bearbeitung von Mutationsmeldungen zuständig ist die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Tel. 041 349 74 00), die Zustellung der Schilder für neue Bienenstände erfolgt durch den Veterinärdienst. Imker müssen eine Bestandeskontrolle führen und dem Bieneninspektor das Verstellen von Bienen in einen anderen Inspektionskreis melden. Ziel ist eine bessere Rückverfolgbarkeit der Bienen - eine Voraussetzung für eine effiziente Bekämpfung der Bienenkrankheiten! 

Gute imkerliche Praxis

Eine gute imkerliche Praxis ist die Grundvoraussetzung um die Bienen gesund zu erhalten. Was dazu gehört, vermitteln die Kurse und Fortbildungen der Imkerverbände und -vereine. Das Zentrum für Bienenforschung stellt zudem eine Menge fundierter Informationen zur Verfügung. Beachten Sie die Informationen zur Varroabekämpfung!

Krankheiten erkennen, Seuchenverdacht melden

Imker müssen die wichtigen Krankheiten kennen und Seuchenverdacht dem Bieneninspektor melden, damit die notwendigen Abklärungen und Massnahmen zur Bekämpfung getroffen werden können. Im Seuchenfall werden die betroffenen Völker vernichtet und Sperrgebiete errichtet, in denen jegliches Verstellen von Bienen verboten ist und jeder Stand auf Bienenseuchen kontrolliert wird. Der Veterinärdienst und die Bieneninspektoren erteilen jederzeit Auskunft über die geltenden Sperrgebiete.

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