Reisende und Saisonarbeitende sind aufgerufen, kein Fleisch aus Gebieten mitzubringen, die von der ASP betroffen sind.
Fleisch darf zudem nicht in der Natur entsorgt werden. Es kann Träger des ASP-Virus sein und Wildschweine anstecken.
Merkblätter in zehn Sprachen verfügbar:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/afrikanische-schweinepest-asp.html
Informationen Prävention ASP
Afrikanische Schweinepest - potentielle Gefahr für die heimische Schweinepopulation
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa weiter aus. Es besteht ein hohes Risiko, dass die Seuche in die Schweiz eingeschleppt wird. Aktuell liegt das nächste Ausbruchsgeschehen in Norditalien, ca. 50-60 km von der Schweizer Südgrenze entfernt. Für die Schweinehalter im Kanton Luzern geht jedoch weiterhin keine akute Gefahr von diesem Ausbruch aus, da die Alpen eine wirksame natürliche Barriere darstellen. Ein Eintrag in den Kanton Tessin hätte jedoch im Hinblick auf Drittlandexporte grosse Auswirkungen auf die gesamte Schweinebranche.
Derzeit besteht das grösste Risiko für eine Einschleppung der Krankheit durch unsachgemässe Entsorgung von kontaminierten Schweine- und Wildschweinfleischprodukten. Die Bevölkerung und namentlich Reisende können viel dazu beitragen, einen Ausbruch der ASP in der Schweiz zu verhindern. Die sichere Entsorgung von Produkten mit Schweine- und Wildschweinfleisch aus von der ASP betroffenen Ländern, schützt den Schweine- und Wildschweinbestand in der Schweiz. So kann das Virus etwa in Reiseproviant in kurzer Zeit über grosse Distanzen hinweg transportiert werden. Reste von Sandwiches aus von ASP-betroffenen Gebieten, die auf Rastplätzen auf den Boden oder in offene Abfalltonnen geworfen werden, sind eine leicht zugängliche und bei Wildschweinen sehr beliebte Nahrungsquelle. Darum sind Lebensmittelabfälle zwingend in geschlossenen Abfallbehältern zu entsorgen.
Um das Risiko der Einschleppung der Krankheit in die Schweiz einzudämmen, sind auch Schweizer Schweinehaltende aufgefordert, keinesfalls Essensreste an Schweine zu verfüttern, den Zugang zu den Ställen und die Umzäunung zu kontrollieren und eine Hygieneschleuse einzurichten. Nach Jagdreisen müssen Kleidung, Gerätschaften und Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert werden.
Wichtig ist jedoch, dass die Seuche für den Menschen völlig ungefährlich ist!
Weitere Details können Sie dem monatlich publiziertem RADAR Bulletin entnehmen. Dort finden Sie auch viele Links zu weiteren Informationen betreffend Jagdreisen, Empfehlungen für Biosicherheitsmassnahmen in Schweinehaltungen; Hinweise für TierärztInnen zum Vorgehen bei einem Verdacht auf ASP; interaktives Kartenmaterial etc.
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/afrikanische-schweinepest-asp.html
Vorbereitungen im Kanton Luzern
Der Veterinärdienst Luzern übt regelmässig zusammen mit dem Zivilschutz die Suche und Bergung von Wildschweinkadavern; zuletzt Mitte April 2024 im Bereich Emmen / Rothenburg.
Wir weisen alle Tierhaltenden, die Tierärzteschaft, die Jäger, Ferienreisenden und Arbeitnehmer aus dem Ausland auf Bauernbetrieben nochmals daraufhin, weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit zu zeigen.
Bei unklaren Gesundheitsproblemen auf Schweinehaltungsbetrieben ohne genügende Hinweise auf einen Verdachtsfall wird die Durchführung von Ausschlussuntersuchungen empfohlen.
Stand: 19.04.2024