Tierheime, Heimtierzuchten und Betreuungsdienste

Eine Bewilligung benötigt, wer:

  • ein Tierheim mit mehr als fünf Pflegeplätzen betreibt
  • gewerbsmässig Tierbetreuungsdienste für mehr als fünf Tiere anbietet
  • Pro Jahr eine erhebliche Anzahl Tiere abgibt

Anforderungen an Haltung und Betreuung

Für die Haltung gelten die allgemeinen Anforderungen an die Heimtierhaltung. Grundsätzlich müssen die Tiere unter der Verantwortung einer Tierpflegerin oder eines Tierpflegers betreut werden. In gewissen Fällen genügt eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung.

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