Wer gewerbsmässig Klauenpflege für Rinder oder Hufpflege für Pferde durchführt ohne über eine fachspezifische Berufsausbildung oder eine Berufsausbildung mit fachspezifischer Weiterbildung zu verfügen, benötigt seit dem 1. Januar 2014 eine kantonale Bewilligung.
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Bewilligungsgesuch für gewerbsmässige Klauenpflege