Gewerbsmässige Huf- und Klauenpflege

Wer gewerbsmässig Klauenpflege für Rinder oder Hufpflege für Pferde durchführt ohne über eine fachspezifische Berufsausbildung oder eine Berufsausbildung mit fachspezifischer Weiterbildung zu verfügen, benötigt seit dem 1. Januar 2014 eine kantonale Bewilligung.

Mehr zum Thema:

BLV: Nutztierportal

MB Klauenpflege und Hufpflege

Bewilligungsgesuch für gewerbsmässige Klauenpflege

Veterinärdienst

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
+41 41 228 61 35

E-Mail
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen