Bauvorhaben

Die Baubewilligungsbehörden sorgen im koordinierten Baubewilligungsverfahren dafür, dass Neu- und Umbauten für Gehege und Ställe den Mindestanforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, Pläne für Neu- und Umbauten zur Vorprüfung und Begutachtung dem Kantonalen Veterinärdienst zuzustellen.

Privatpersonen haben die Möglichkeit, sich vom Kantonalen Veterinärdienst bei Neu- und Umbauten beraten zu lassen und Pläne zur Begutachtung einzureichen.

Die Tierschutz-Kontrollhandbücher informieren übersichtlich über die baulichen Anforderungen im Nutztierbereich:

Mehr zum Thema:

Veterinärdienst

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
+41 41 228 61 35

E-Mail

Fachinformationen

 

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen