Die Baubewilligungsbehörden sorgen im koordinierten Baubewilligungsverfahren dafür, dass Neu- und Umbauten für Gehege und Ställe den Mindestanforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, Pläne für Neu- und Umbauten zur Vorprüfung und Begutachtung dem Kantonalen Veterinärdienst zuzustellen.
Privatpersonen haben die Möglichkeit, sich vom Kantonalen Veterinärdienst bei Neu- und Umbauten beraten zu lassen und Pläne zur Begutachtung einzureichen.
Die Tierschutz-Kontrollhandbücher informieren übersichtlich über die baulichen Anforderungen im Nutztierbereich:
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